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   OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 643/07   

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https://dejure.org/2007,13225
OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 643/07 (https://dejure.org/2007,13225)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2007 - 3 Ws 643/07 (https://dejure.org/2007,13225)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2007 - 3 Ws 643/07 (https://dejure.org/2007,13225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingang einer Berufungsrücknahme bei Gericht nach Widerruf derselben Erklärung; Sofortige Beschwerde gegen die Erklärung der Rücknahme der Berufung; Wirksamkeit einer Rücknahmeerklärung

  • Judicialis

    StPO § 302; ; StPO § 311; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 643/07
    Da vorliegend die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung in Frage stand, hätte es sich empfohlen, eine feststellende Klärung durch eine förmliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung zu treffen, die ihrerseits mit der sofortigen Beschwerde angefochten kann (BGH, Beschluss vom 30.11.2005, 2 StR 522/05; BGH, NStZ 2001, 104 m.w.N.; Ruß in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 302, Rdnr. 14a).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05

    Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum);

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 643/07
    Da vorliegend die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung in Frage stand, hätte es sich empfohlen, eine feststellende Klärung durch eine förmliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung zu treffen, die ihrerseits mit der sofortigen Beschwerde angefochten kann (BGH, Beschluss vom 30.11.2005, 2 StR 522/05; BGH, NStZ 2001, 104 m.w.N.; Ruß in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 302, Rdnr. 14a).
  • BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2007 - 3 Ws 643/07
    Die Widerrufserklärung hat die Rücknahmeerklärung damit überholt und unbeachtlich gemacht (vgl. BGH, NJW 1960, 2202, 2203; BGH, GA 1973, 46).
  • LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08

    Strafbefehl, Einspruch, Verzicht

    Die Erklärung über einen Verzicht auf die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl ist grundsätzlich unwiderrufbar und unanfechtbar (vgl. OLG Hamm, wistra 2008, 78).
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